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Der Grundsatz der Gleichheit der Entgelte sollte für Zahlungen gelten, die in Papierform oder in bar ausgelöst oder abgeschlossen und im Zuge der Zahlungsausführungskette elektronisch verarbeitet werden, außer für Schecks; er sollte auch für alle Entgelte gelten, die direkt oder indirekt mit einem Zahlungsvorgang verbunden sind, einschließlich von Entgelten, die mit einem Vertrag in Zusammenhang stehen. Indirekte Entgelte sind unter anderem Entgelte für die Einrichtung eines Dauerauftrags oder Entgelte für die Benutzung von Zahlungskarten oder von Debit- oder Kreditkarten, die für innerstaatliche und grenzüberschreitende Zahlungsvorgänge innerhalb der Union identisch sein sollten.
sachlich richtig und nicht irreführend sein und auf die Währung des Zahlungskontos oder auf eine andere Unionswährung, auf die sich Verbraucher und…
Für Zahlungsinstrumente wie Schecks, die hauptsächlich oder ausschließlich in Papierform bestehen, empfiehlt es sich nicht, den Grundsatz der Gleichheit der…
Um ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes zu ermöglichen und den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Union zu vereinfachen, muss…
Der Grundsatz des gleichen Entgelts sollte in Bezug auf Löhne, Gehälter und alle sonstigen Vergütungen, die die Arbeitnehmer aufgrund ihrer Beschäftigung von…
Um eine Fragmentierung der Zahlungsverkehrsmärkte zu verhindern, empfiehlt es sich, den Grundsatz der Gleichheit der Entgelte anzuwenden. Deshalb sollte für…
Aufgrund unilateraler Verpflichtungen und Zusagen im Rahmen wettbewerbsrechtlicher Verfahren liegen die Interbankenentgelte für zahlreiche grenzüberschreitende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.