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Die zuständigen Behörden sollten Leitlinien zur Bestimmung der entsprechenden Zahlungen erstellen, wenn sie dies für erforderlich halten. Die Kommission sollte — gegebenenfalls mit Unterstützung des gemäß Artikel 85 Absatz 1 der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzten Zahlungsverkehrsausschusses — angemessene Orientierungen geben und die zuständigen Behörden unterstützen.
Zusätzlich zu den übrigen im Rahmen dieser Verordnung von ihr wahrgenommenen Aufgaben unterstützt die Kommission die zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung…
Bei der Berechnung der Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen für die Zwecke von Absatz 1 muss der Zahlungsdienstleister die entsprechende Inlandszahlung…
Die Mitgliedstaaten sollten die zuständigen Behörden bestimmen, die dafür verantwortlich sind, dass die Betreiber ihren Verpflichtungen nachkommen. Die…
Um eine einheitliche Anwendung dieser Richtlinie sicherzustellen, sollte die Kommission auf das Fachwissen und die Unterstützung der EBA zurückgreifen können,…
Die Kommission könnte gegebenenfalls in Absprache mit Interessenträgern unverbindliche Leitlinien annehmen; hierdurch wird die Abstimmung zwischen den…
Um das reibungslose Funktionieren des CBAM zu erleichtern und sicherzustellen, sollte die Kommission die zuständigen Behörden bei der Ausübung ihrer Aufgaben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.