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Bei der Konzeption des Fonds „InvestEU“ wurde eine Reihe wichtiger Vorkehrungen zum Schutz des Wettbewerbs vorgesehen, wie etwa die Anforderung, dass der Fonds Investitionen unterstützt, die die politischen Ziele der Union und den europäischen Mehrwert befördern, dass er dem Zusätzlichkeitsprinzip entspricht und dass er Marktversagen und suboptimalen Investitionsbedingungen entgegenwirkt. Darüber hinaus werden die Leitungsstruktur und das Beschlussfassungsverfahren vor der Ausstellung der EU-Garantie sicherstellen, dass die über „InvestEU“ unterstützten Vorhaben den oben genannten Anforderungen entsprechen. Schließlich wird die Unterstützung aus dem Fonds „InvestEU“ transparent sein, und ihre Auswirkungen werden bewertet. Deshalb sollten staatliche Beihilfen im Rahmen von Finanzprodukten, die aus dem Fonds „InvestEU“ unterstützt werden, auf der Grundlage einer begrenzten Reihe von Voraussetzungen als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen und von der Anmeldepflicht freigestellt werden.
Mit dieser Verordnung wird der Fonds „InvestEU“ geschaffen, mit dem eine EU-Garantie und ein InvestEU-Finanzierungsinstrument zur Unterstützung der von den…
Für Fälle, in denen nationale Mittel, einschließlich Mitteln aus Unionsfonds mit geteilter Mittelverwaltung, eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107…
Die politischen Ziele des Programms sollten auch durch Finanzierungsinstrumente und Haushaltsgarantien im Rahmen des durch das Programm „InvestEU“ vorgesehenen…
Das politische Ziel des Fonds sollte auch mithilfe von Finanzierungsinstrumenten und Haushaltsgarantien im Rahmen der Politikbereiche des durch die Verordnung…
Falls angezeigt, sollte durch den Fonds „InvestEU“ in Situationen, in denen dies zur bestmöglichen Stützung von Investitionen zur Behebung eines bestimmten…
Der Fonds „InvestEU“ sollte zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der sozioökonomischen Konvergenz und Kohäsion der Union, auch in den Bereichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.