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Die Union sollte die in Anhang I aufgeführten Begünstigten beim Übergangsprozess im Hinblick auf den Beitritt unterstützen und dabei die Erfahrungen der Mitgliedstaaten heranziehen. Durch diese Zusammenarbeit sollten vor allem die von den Mitgliedstaaten in ihren eigenen Reformprozessen gewonnenen Erfahrungen weitergegeben werden.
Es liegt im gemeinsamen Interesse der Union und der in Anhang I aufgeführten Begünstigten, die Maßnahmen dieser Begünstigten zur Reform ihrer Politik-, Rechts-…
Sowohl seitens der Begünstigten als auch seitens der Union sollte bekannt gemacht werden, was die Union unternimmt, um die Reformfortschritte bei den in Anhang…
Die Kommunikationskapazitäten der in Anhang I aufgeführten Begünstigten sollten verbessert werden, um zu gewährleisten, dass die Öffentlichkeit die Werte der…
Die Union verfügt über beträchtliche Erfahrung bei der gezielten Unterstützung nationaler Regierungen und anderer Stellen der Mitgliedstaaten bei…
Da gutnachbarliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit wesentliche Elemente des Erweiterungsprozesses sind, sollten durch die Hilfe auch die Bemühungen der…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten vor allem durch regelmäßige Konsultationen und einen häufigen Informationsaustausch in den verschiedenen Phasen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.