Erwägungsgrund 2 32015R0322
Durch das Interne Abkommen werden die einzelnen Mittelansätze des 11. Europäischen Entwicklungsfonds (im Folgenden „EEF“), der Beitragsschlüssel und die Beiträge zum 11. EEF festgelegt, der EEF-Ausschuss und der Ausschuss für die Investitionsfazilität (im Folgenden „IF-Ausschuss“) eingerichtet sowie die Gewichtung der Stimmen und das Prinzip der qualifizierten Mehrheit in diesen Ausschüssen festgelegt.