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Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag auf Änderung des geltenden RHG für Kartoffeln gestellt, dem Rückstandsuntersuchungen und Überwachungsdaten beigefügt waren. Mit dem Antrag wurde dem Sachverhalt Rechnung getragen, dass Kartoffeln bei Lagerung in Einrichtungen, in denen über längere Zeit Chlorpropham verwendet wurde, eine Kontamination aufweisen können, die über dem Standardwert von 0,01 mg/kg liegt. Der Antragsteller macht geltend, dass mit den derzeitigen Reinigungsarbeiten in diesen Lagerräumlichkeiten aufgrund der besonderen Eigenschaften von Chlorpropham nicht vollständig verhindert werden kann, dass Rückstände zurückbleiben. Die vorgelegten Überwachungsdaten belegen, dass unbehandelte Kartoffeln Chlorprophamrückstände enthalten.
In ihrem wissenschaftlichen Gutachten gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass die von den Niederlanden empfohlenen RHG in Höhe von 0,3 mg/kg bzw. 0,4 mg/kg im…
Für Chlorpropham hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Angesichts der Schlussfolgerungen der Behörde zum Risiko für die Verbraucher und eingedenk der Tatsache, dass die Werte so niedrig wie nach vernünftigem…
Im Rahmen eines Verfahrens zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff 1,4-Dimethylnaphthalin zur Verwendung bei Kartoffeln wurde gemäß Artikel…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) hat von 2014 bis 2018 Überwachungsdaten gesammelt, um die Präsenz von…
In Bezug auf Chlorthalonil wurde gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag hinsichtlich der Anwendung bei Cranbeeren gestellt.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.