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Der Wirkstoff Chlorpropham ist in der Union nicht genehmigt. Mit der Verordnung (EU) 2021/155 der Kommission wurde ein vorläufiger RHG für Chlorpropham bei Kartoffeln festgelegt, da aus Überwachungsdaten hervorging, dass Kartoffeln bei Lagerung in Einrichtungen, in denen über längere Zeit Chlorpropham verwendet wurde, eine Kontamination aufweisen können, die über der Bestimmungsgrenze liegt. Des Weiteren wurden Kartoffelhändler und Lebensmittelunternehmer in der genannten Verordnung aufgefordert, neue, effizientere Reinigungsverfahren zur Verringerung einer solchen Kontamination zu entwickeln und anzuwenden sowie der Kommission neue Überwachungsdaten vorzulegen, die ihr eine Überprüfung dieses vorläufigen RHG ermöglichen würden.
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag auf Änderung des geltenden RHG für Kartoffeln gestellt, dem Rückstandsuntersuchungen…
Der vorläufige RHG für Chlorpropham bei Kartoffeln wurde auf Grundlage der bis zum 31. Dezember 2021 an die Kommission übermittelten Überwachungsdaten…
In ihrem wissenschaftlichen Gutachten gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass die von den Niederlanden empfohlenen RHG in Höhe von 0,3 mg/kg bzw. 0,4 mg/kg im…
Für Chlorpropham hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Im Rahmen eines Verfahrens zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff 1,4-Dimethylnaphthalin zur Verwendung bei Kartoffeln wurde gemäß Artikel…
Gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates informierte Deutschland die Kommission am 10. Februar 2012 über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.