Erwägungsgrund 4 32021R1819
Da einige dieser Änderungen in den Geltungsbereich des Vertrags fallen, ist für ihre Umsetzung gemeinsam mit den in Anbetracht früherer Resolutionen des VN-Sicherheitsrats vorgenommenen technischen Anpassungen eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.