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Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag auf Einfuhrtoleranzen für Flupyradifuron bezüglich der Anwendung bei Zitrusfrüchten, Stachelfeigen/Kaktusfeigen, Baumwollsamen, Zuckermais, Gerste, Mais, Sorghum und Weizen in den Vereinigten Staaten, bei Schalenfrüchten, Kernobst, Trauben, Heidelbeeren, „Wurzel- und Knollengemüse“, Tomaten, Paprikas, Auberginen/Eierfrüchten, Melonen, Stangensellerie, Hülsenfrüchten, Erdnüssen, Sojabohnen und Hopfen in den Vereinigten Staaten und Kanada, bei Kaffeebohnen in Brasilien sowie bei Kakaobohnen in Ghana und Côte d’Ivoire gestellt. Die Antragsteller machen geltend, dass die zulässigen Anwendungen dieses Stoffs bei solchen Kulturen in den genannten Ländern zu Rückständen führen, die die in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegten RHG für Flupyradifuron und Difluoressigsäure übersteigen, und dass die RHG erhöht werden sollten, um Handelshemmnisse bei der Einfuhr dieser Kulturen zu vermeiden.
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurden folgende Anträge auf Einfuhrtoleranzen gestellt: für Azoxystrobin bezüglich der…
Ein Antrag gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde in Bezug auf Saflufenacil auf Orangen, Zitronen, Grapefruit, Mandeln,…
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurden Anträge auf Festsetzung von Einfuhrtoleranzen gestellt für Mandipropamid, das in Nigeria…
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurden Anträge für Flubendiamid gestellt, das in den Vereinigten Staaten bei Aprikosen,…
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurden Anträge auf Einfuhrtoleranzen für Fluxapyroxad bezüglich der Anwendung bei sonstigem…
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurden zwei Anträge auf Festlegung von Einfuhrtoleranzen für Azoxystrobin in Bezug auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.