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Im Rahmen dieser Anträge legte der Antragsteller dem berichterstattenden Mitgliedstaat, den Niederlanden, innerhalb der in der Verordnung (EU) 2016/486 der Kommission festgesetzten Frist zusätzliche Felduntersuchungen bei Folgekulturen und Fütterungsversuche an landwirtschaftlichen Nutztieren vor.
Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten befristete Bestimmungen zusätzlich oder alternativ zu den in diesem Kapitel festgelegten Bestimmungen…
Die Mitgliedstaaten gemäß Absatz 2 informieren die Kommission über die Gewährung von Ausnahmen nach Absatz 1.
Die Niederlande haben die vom Antragsteller vorgelegten zusätzlichen Daten bewertet und einen Zusatzbericht erstellt. Sie übermittelten diesen Bericht am 15.…
Die Niederlande haben die vom Antragsteller vorgelegten zusätzlichen Daten bewertet und einen Zusatzbericht erstellt. Sie übermittelten diesen Bericht am 10.…
Die Niederlande bewerteten die vom Antragsteller vorgelegten zusätzlichen Angaben und verfassten einen Zusatzbericht. Sie übermittelten diesen Bericht am 1.…
Die Niederlande haben die vom Antragsteller vorgelegten zusätzlichen Daten bewertet und einen Zusatzbericht erstellt. Sie übermittelten diesen Bericht am 26.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.