Erwägungsgrund 5 32021R1841VERORDNUNG (EU) 2021/1841 DER KOMMISSION vom 20. Oktober 2021 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von 6-Benzyladenin und Aminopyralid in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Erzeugnisse, bei denen die Verwendung des betreffenden Pflanzenschutzmittels nicht zugelassen ist und für die keine Einfuhrtoleranzen oder CXL gelten,…
Erwägungsgrund 5 32022R0078VERORDNUNG (EU) 2022/78 DER KOMMISSION vom 19. Januar 2022 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Dazomet, Hexythiazox, Metam und Methylisothiocyanat in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Erzeugnisse, bei denen die Verwendung des betreffenden Pflanzenschutzmittels nicht zugelassen ist und für die keine Einfuhrtoleranzen oder CXL gelten,…
Erwägungsgrund 5 32019R1176VERORDNUNG (EU) 2019/1176 DER KOMMISSION vom 10. Juli 2019 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von 2,5-Dichlorbenzoesäuremethylester, Mandipropamid und Profoxydim in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Erzeugnisse, bei denen die Anwendung der betreffenden Pflanzenschutzmittel nicht zugelassen ist und für die keine Einfuhrtoleranzen oder CXL gelten, sollten…
Erwägungsgrund 15 32019R1582VERORDNUNG (EU) 2019/1582 DER KOMMISSION vom 25. September 2019 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Imazalil in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Erzeugnisse, bei denen die Anwendung des betreffenden Pflanzenschutzmittels nicht zugelassen ist und für die keine Einfuhrtoleranzen oder CXL gelten,…
Erwägungsgrund 8 32021R0644VERORDNUNG (EU) 2021/644 DER KOMMISSION vom 15. April 2021 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Fluxapyroxad, Hymexazol, Metamitron, Penflufen und Spirotetramat in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Erzeugnisse, bei denen die Verwendung des betreffenden Pflanzenschutzmittels nicht zugelassen ist und für die keine Einfuhrtoleranzen oder CXL gelten,…
Erwägungsgrund 8 32015R2075Für Erzeugnisse, bei denen die Anwendung des betreffenden Pflanzenschutzmittels nicht zugelassen ist und für die keine Einfuhrtoleranzen oder CXL gelten,…