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Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen in Anhang I.
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen in Anhang I.
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen: Anhang I enthält zusätzliche Begriffsbestimmungen für die Zwecke der Anhänge.
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Zusätzliche Begriffsbestimmungen für die Zwecke der Anhänge sind in Anhang I…
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen: Zusätzliche Begriffsbestimmungen für die Zwecke der Anhänge sind in Anhang I aufgeführt.
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen: Zusätzliche Begriffsbestimmungen für die Zwecke der Anhänge sind in Anhang I aufgeführt.
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen: Zusätzliche Begriffsbestimmungen für die Zwecke der Anhänge sind in Anhang I aufgeführt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.