Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten übermitteln Daten für die in Anhang II angegebenen Bereiche und auf der dort angegebenen Aggregationsebene.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission jährlich, soweit verfügbar, vorzugsweise in aggregierter Form Daten über die Anträge und Entscheidungen gemäß den…
Die Mitgliedstaaten übermitteln Daten auf der in Anhang II angegebenen Aggregationsebene.
Die Mitgliedstaaten übermitteln Daten zu den in Anhang II aufgeführten Themen.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die in Anhang III aufgeführten Angaben für die Zwecke des Artikels 21 Absatz 8 und des Artikels 22 Absatz 2 und…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die in Anhang II aufgeführten Daten innerhalb der für die einzelnen Tabellen festgesetzten Fristen.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die Daten gemäß den Anhängen I und II.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.