Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Aromastoff ist nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt; daher sollte beim Inverkehrbringen die Verwendung zu diesem Zweck vermieden werden.
Aromen, die nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind, dürfen nur mit der in den Artikeln 15 und 16 vorgesehenen Kennzeichnung in Verkehr…
Der Aromastoff 2-(4-Methylphenoxy)-N-(1H-pyrazol-3-yl)-N-(thiophen-2-ylmethyl)acetamid ist nicht zum Verkauf an den Endverbraucher zugelassen.
Das Inverkehrbringen von 3-Acetyl-2,5-Dimethylthiophen als Aromastoff und die Verwendung dieses Stoffes in oder auf Lebensmitteln ist verboten.
Angesichts des Gutachtens der Behörde ist es angezeigt, die Verwendung des Stoffs FL-Nr. 16.130 und seines Hemisulfat-Monohydrat-Salzes als Aromastoffe unter…
Die Behörde hat in ihrem Gutachten vom 12. September 2018 die Sicherheit des Stoffes FL-Nr. 16.133 bei Verwendung als Aromastoff bewertet und kam zu dem…
Da die Verwendung des Stoffes FL-Nr. 16.133 als Aromastoff keine Sicherheitsbedenken hinsichtlich der festgelegten Verwendungsbedingungen aufwirft und nicht zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.