Erwägungsgrund 2 32021R1973
Die deutsche Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
Die deutsche Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.