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Am 15. November 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/1989 angenommen, mit dem der Beschluss 2012/642/GASP geändert und bestimmte Ausnahmen vom Verbot der Bereitstellung von Versicherungs- und Rückversicherungsleistungen für die belarussische Regierung und belarussische öffentliche Einrichtungen und Agenturen eingeführt werden, um unbeabsichtigte Folgen zu vermeiden.
Der Rat hat am 24. Juni 2021 den Beschluss (GASP) 2021/1031 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP angenommen, mit dem eine Reihe wirtschaftlicher…
Mit der Verordnung (EU) 2021/1030 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 wurden weitere gezielte Wirtschaftssanktionen eingeführt, darunter ein…
In diesem Zusammenhang sollten bestimmte Ausnahmen vom Verbot der Erbringung von Versicherungs- oder Rückversicherungsleistungen für die belarussische Regierung…
Am 3. Juni 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/885 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen, mit dem weitere Optionen für Ausnahmen in Bezug…
Der Rat hat am 24. Juni 2021 den Beschluss (GASP) 2021/1031 erlassen, mit dem der Beschluss 2012/642/GASP geändert wurde und spezifische sektorale…
Artikel 2j des Beschlusses 2012/642/GASP erhält folgende Fassung: (1) Es ist verboten, Versicherungs- oder Rückversicherungsleistungen zu erbringen für (2) Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.