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Mit der Verordnung (EU) 2021/1030 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 wurden weitere gezielte Wirtschaftssanktionen eingeführt, darunter ein Verbot, für die belarussische Regierung und belarussische öffentliche Einrichtungen und Agenturen Versicherungs- und Rückversicherungsleistungen bereitzustellen.
Der Rat hat am 24. Juni 2021 den Beschluss (GASP) 2021/1031 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP angenommen, mit dem eine Reihe wirtschaftlicher…
Am 15. November 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/1989 angenommen, mit dem der Beschluss 2012/642/GASP geändert und bestimmte Ausnahmen vom Verbot der…
Der Rat erließ am 24. Juni 2021 den Beschluss (GASP) 2021/1031 , mit dem weitere gezielte wirtschaftliche restriktive Maßnahmen eingeführt wurden, und die…
Artikel 1l der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 erhält folgende Fassung: (1) Es ist verboten, Versicherungen oder Rückversicherungen bereitzustellen für: (2) Die…
In diesem Zusammenhang sollten bestimmte Ausnahmen vom Verbot der Erbringung von Versicherungs- oder Rückversicherungsleistungen für die belarussische Regierung…
Mit dem Beschluss (GASP) 2021/1031 des Rates werden weitere gezielte Wirtschaftssanktionen eingeführt, die darauf abstellen, die Schlussfolgerungen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.