Erwägungsgrund 10 32021R2030
Am 1. April 2020 übermittelte die Agentur die Stellungnahmen des RAC und des SEAC an die Kommission. In den genannten Stellungnahmen wurde bestätigt, dass das Risiko für die Gesundheit von Arbeitnehmern an Arbeitsplätzen aller Art bei der Herstellung und Verwendung von N,N–Dimethylformamid nicht angemessen beherrscht wird.