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Um den Zielen der GAP im Sinne des Artikels 39 AEUV Substanz zu verleihen und zu gewährleisten, dass die Union den jüngsten Herausforderungen angemessen begegnet, sollte eine Reihe von allgemeinen Zielen festgelegt werden, in denen sich die Leitgedanken der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft“ widerspiegeln. Eine Reihe von spezifischen Zielen sollte auf Unionsebene näher definiert und von den Mitgliedstaaten in ihren jeweiligen GAP-Strategieplänen umgesetzt werden; dabei sollte berücksichtigt werden, dass die Landwirtschaft als Wirtschaftszweig in den Mitgliedstaaten eng mit der gesamten Volkswirtschaft verflochten ist. Mit diesen spezifischen Zielen sollte — im Einklang mit der Folgenabschätzung — ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung erreicht werden, während sie zugleich die allgemeinen Ziele der GAP in konkretere Prioritäten übertragen und dabei den einschlägigen Rechtsvorschriften der Union, insbesondere in Bezug auf Klima, Energie und Umwelt, Rechnung tragen sollten.
In der Mitteilung der Kommission vom 29. November 2017 mit dem Titel „Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft“ werden die Herausforderungen dargelegt, welche…
In der Mitteilung der Kommission vom 29. November 2017 mit dem Titel „Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft“ werden die Herausforderungen dargelegt, welche…
Durch die GAP sollte weiterhin die Ernährungssicherheit garantiert, d. h. zu jeder Zeit der Zugang zu ausreichenden, gesundheitlich unbedenklichen und…
Da die GAP entschlossener auf die Herausforderungen und Chancen reagieren muss, die sich auf internationaler Ebene, auf Unionsebene, auf nationaler, regionaler…
In ihrer Mitteilung vom 29. November 2017 mit dem Titel „Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft“ kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Gemeinsame…
Da die GAP entschlossener auf die Herausforderungen und Chancen reagieren muss, die sich auf internationaler Ebene, auf Unionsebene, auf nationaler, regionaler…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.