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Die Unterstützung aus dem EGFL und dem ELER ist — in Übereinstimmung mit den Zielen der GAP gemäß Artikel 39 AEUV, dem Ziel der Aufrechterhaltung des Binnenmarktes und gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Landwirte in der Union sowie dem Subsidiaritätsprinzip — darauf ausgerichtet, die nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Landwirtschaft und Ernährung sowie in ländlichen Gebieten weiter zu verbessern, und trägt zur Erreichung der folgenden allgemeinen Ziele im ökonomischen, ökologischen und sozialen Bereich bei, die ihrerseits zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beitragen werden:
Förderung eines intelligenten, wettbewerbsfähigen, krisenfesten und diversifizierten Agrarsektors, der die langfristige Ernährungssicherheit gewährleistet;
Unterstützung und Stärkung von Umweltschutz, einschließlich der biologischen Vielfalt, und Klimaschutz und Beitrag zur Erreichung der umwelt- und klimabezogenen Ziele der Union, einschließlich ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris;
Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten.
Um den Zielen der GAP im Sinne des Artikels 39 AEUV Substanz zu verleihen und zu gewährleisten, dass die Union den jüngsten Herausforderungen angemessen…
Die Förderung und Verbesserung von Umwelt- und Klimaschutz und der Beitrag zur Erreichung der umwelt- und klimabezogenen Ziele der Union stellen eine sehr hohe…
Um die in Artikel 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegten Ziele der GAP mit Leben zu erfüllen und sicherzustellen, dass…
Sicherstellung der langfristigen Zukunft und Entwicklung der Sektoren, in denen eine „Viehbestands-“ und „Feldfruchtdiversifizierung“ in den Regionen in…
Nachhaltige Verfahren sollten zu einem oder mehreren ökologischen, sozialen oder wirtschaftlichen Zielen beitragen. Die ökologischen Ziele sollten den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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