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Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass gegen Landwirte und andere Begünstigte, die diese Normen nicht einhalten, verhältnismäßige, wirksame und abschreckende Sanktionen gemäß der Verordnung (EU) 2021/2116 verhängt werden. Aufgrund des Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit ist es nicht möglich, den Justizsystemen in Bezug auf die Beschlussfassung und Urteilssprechung besondere Verpflichtungen aufzuerlegen, die in der Gesetzgebung, die Rechtsgrundlage jener Beschlüsse und Urteile ist, nicht vorgesehen sind.
Zwar sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, die Sanktionen im Detail selbst festzulegen, doch sollten diese Sanktionen verhältnismäßig, wirksam und…
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften für Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung festlegen und sicherstellen, dass diese Sanktionen wirksam,…
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften über die Sanktionen erlassen, die bei Verstößen gegen diese Verordnung zu verhängen sind, und alle notwendigen…
Die Mitgliedstaaten sollten für Verstöße gegen nationale Rechtsvorschriften, die aufgrund dieser Richtlinie erlassen wurden, Bestimmungen über Sanktionen…
Die Mitgliedstaaten sollten für Verstöße gegen nationale Rechtsvorschriften, die aufgrund dieser Richtlinie erlassen wurden, Bestimmungen über Sanktionen…
Es ist notwendig, dass die Mitgliedstaaten Vorschriften über Sanktionen für Verstöße gegen die zur Einhaltung dieser Richtlinie angenommenen nationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.