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Im Rahmen dieses Mechanismus sollte die vollumfängliche Gewährung der GAP-Direktzahlungen sowie der Zahlungen für Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen, für naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen und für gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben, an die Bedingung geknüpft werden, dass die Landwirte und anderen Begünstigten grundlegende Normen in Bezug auf die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen landwirtschaftlicher Arbeitnehmer sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz einhalten — insbesondere bestimmte Normen gemäß der Richtlinie 89/391/EWG des Rates und der Richtlinien 2009/104/EG und (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates. Bis 2025 sollte die Kommission bewerten, ob die Aufnahme von Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates durchführbar ist, und gegebenenfalls entsprechende Gesetzgebungsvorschläge unterbreiten.
Die Mitgliedstaaten geben in ihren GAP-Strategieplänen an, dass spätestens ab dem 1. Januar 2025 Landwirte und andere Begünstigte, die Direktzahlungen gemäß…
Die Mitgliedstaaten können nach den in diesem Artikel festgelegten und in ihren GAP-Strategieplänen weiter ausgeführten Bedingungen Zahlungen für…
Die GAB müssen von den Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden, damit sie auf der Ebene des landwirtschaftlichen Betriebs anwendbar werden und die…
Aufbauend auf dem bisherigen System der Auflagenbindung („cross-compliance“), das bis 2022 umgesetzt wird, ist im neuen System der Konditionalität die…
Die GAP sollte dazu führen, dass sich die von den Mitgliedstaaten erzielten Ergebnisse im Bereich Umweltschutz unter Berücksichtigung lokaler Erfordernisse und…
Das Gesetzgebungsverfahren für die Legislativvorschläge der Kommission zur GAP nach 2020 ist nicht rechtzeitig zum Abschluss gelangt, sodass die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.