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Da es als notwendig anerkannt ist, eine ausgewogenere Verteilung der Unterstützung zugunsten kleiner und mittlerer Betriebe in einer sichtbaren und messbaren Form zu fördern, sollten die Mitgliedstaaten eine ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit durchführen und mindestens 10 % der Finanzausstattung für Direktzahlungen für diese Unterstützung vorsehen. Um diese Ergänzungsstützung gezielter auszurichten und mit Blick auf die unterschiedlichen Betriebsstrukturen in der Union, sollten die Mitgliedstaaten verschiedene Ergänzungsstützungsbeträge für verschiedene Spannen von Hektarflächen festsetzen und die Unterstützung nach der regionalen Ebene oder nach denselben Gruppen von Gebieten differenzieren können, die sie in ihren GAP-Strategieplänen für die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit festgelegt haben.
Die Mitgliedstaaten sehen nach den in diesem Artikel festgelegten und in ihren GAP-Strategieplänen weiter ausgeführten Bedingungen eine ergänzende…
Die Mitgliedstaaten sehen nach den in diesem Unterabschnitt festgelegten und in ihren GAP-Strategieplänen weiter ausgeführten Bedingungen eine…
Für eine gezielt ausgerichtete Verteilung von Direktzahlungen zu sorgen und die Einkommensstützung für diejenigen zu verstärken, die ihrer am dringendsten…
Die einheitsbezogene Stützung für Inhaber kleinerer Betriebe sollte ausreichend sein, damit das Ziel der Einkommensstützung auch wirklich erreicht wird. Da im…
Die Unterstützung für Direktzahlungen im Rahmen der GAP-Strategiepläne sollte innerhalb der nationalen Zuweisungen, die durch diese Verordnung festzusetzen…
Um allen aktiven Landwirten ein Mindestmaß an landwirtschaftlicher Einkommensstützung zu garantieren und dem in Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe b AEUV…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.