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Für eine gezielt ausgerichtete Verteilung von Direktzahlungen zu sorgen und die Einkommensstützung für diejenigen zu verstärken, die ihrer am dringendsten bedürfen, liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Verschiedene den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehende Instrumente, einschließlich Kappung und Degressivität sowie Interventionen wie die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit und die Zahlung für Kleinerzeuger, können wirksam zur Erreichung dieses Ziels beitragen. Eine Übersicht der diesbezüglichen Bemühungen der Mitgliedstaaten sollte in ihren GAP-Strategieplänen enthalten sein. Ausgehend von den Erfordernissen im Zusammenhang mit einer gerechteren Verteilung von Direktzahlungen, auch der Erfordernisse aufgrund einer bestimmten Betriebsstruktur, sollten die Mitgliedstaaten entscheiden können, ob sie eine obligatorische Umverteilungsprämie und den entsprechenden Mindestprozentsatz oder andere geeignete Maßnahmen, einschließlich der Umverteilungsprämie zu einem niedrigeren Prozentsatz, zur Anwendung bringen.
Die Mitgliedstaaten sehen nach den in diesem Artikel festgelegten und in ihren GAP-Strategieplänen weiter ausgeführten Bedingungen eine ergänzende…
Die Mitgliedstaaten sehen nach den in diesem Unterabschnitt festgelegten und in ihren GAP-Strategieplänen weiter ausgeführten Bedingungen eine…
Da es als notwendig anerkannt ist, eine ausgewogenere Verteilung der Unterstützung zugunsten kleiner und mittlerer Betriebe in einer sichtbaren und messbaren…
Um eine fairere Verteilung der Einkommensstützung zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten die Beträge der Direktzahlungen oberhalb einer bestimmten…
Die GAP sollte dazu führen, dass sich die von den Mitgliedstaaten erzielten Ergebnisse im Bereich Umweltschutz unter Berücksichtigung lokaler Erfordernisse und…
Um zukünftige Änderungen bei den Mittelzuweisungen der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen oder um Probleme der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.