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Zur Sicherung der bisherigen Errungenschaften im Weinsektor der Union und zur Verwirklichung eines langfristigen quantitativen und qualitativen Gleichgewichts im Weinsektor über das Jahr 2030 hinaus durch eine weiterhin geordnete Zunahme der Rebpflanzungen sollte das Genehmigungssystem für Rebpflanzungen bis 2045 verlängert werden, – das heißt um einen Zeitraum, der dem ursprünglichen Zeitraum seit 2016 entspricht –, wobei zwei Halbzeitüberprüfungen (in den Jahren 2028 und 2040) durchzuführen sind, um das System zu bewerten und erforderlichenfalls auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Halbzeitüberprüfungen Vorschläge zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Weinsektors vorzulegen.
Das Genehmigungssystem für Rebpflanzungen gemäß diesem Kapitel gilt ab dem 1. Januar 2016, wobei die Kommission 2028 und anschließend alle zehn Jahre eine…
Die Aussicht auf einen allmählichen Anstieg der Nachfrage auf den Weltmärkten bietet jedoch einen Anreiz zur Steigerung der Angebotskapazität und demzufolge zur…
Artikel 61 erhält folgende Fassung: „Artikel 61 Geltungsdauer Das Genehmigungssystem für Rebpflanzungen gemäß diesem Kapitel gilt vom 1. Januar 2016 bis zum 31.…
Es wird außerdem davon ausgegangen, dass das bestehende Genehmigungssystem für Rebpflanzungen wesentlich dafür ist, die Vielfalt der Weine zu gewährleisten und…
Die Weinpolitik der Union hat mit ihrem bestehenden Genehmigungssystem, das seit 2016 die geordnete Zunahme der Rebpflanzungen ermöglicht hat, dazu beigetragen,…
Aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie im Weinsektor der Union verursachten Krise wurde mit der Verordnung (EU) 2020/2220 des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.