Erwägungsgrund 61 32013R1308
Es sollten Übergangsbestimmungen festgelegt werden, um einen reibungslosen Übergang von der früheren Pflanzungsrechtregelung zum neuen System zu gewährleisten und insbesondere zu verhindern, dass vor Beginn der Anwendung der neuen Regelung zu viele Anpflanzungen getätigt werden. Die Mitgliedstaaten sollten die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Umwandlung von Anpflanzungsrechten in Genehmigungen vom 31. Dezember 2015 bis zum 31. Dezember 2020 flexibel festlegen können.