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Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 enthält bestimmte Begriffsbestimmungen für Wirtschaftszweige, die in den Geltungsbereich der genannten Verordnung fallen. Die Begriffsbestimmungen für den Zuckersektor in Anhang II Teil II Abschnitt B sollten gestrichen werden, da sie nicht mehr gelten. Um die Begriffsbestimmungen für andere, in dem genannten Anhang aufgeführte Sektoren im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder Marktentwicklungen zu aktualisieren, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Änderung solcher Begriffsbestimmungen zu erlassen, jedoch ohne die Befugnis, neue Begriffsbestimmungen hinzuzufügen. Folglich sollte die der Kommission übertragene individuelle Befugnis in Anhang II Teil II Abschnitt A Nummer 4, die Begriffsbestimmung für „Inulinsirup“ zu ändern, gestrichen werden. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt, die mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung niedergelegt wurden. Um insbesondere für eine gleichberechtigte Beteiligung an der Vorbereitung delegierter Rechtsakte zu sorgen, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 227 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Begriffsbestimmungen für die Sektoren gemäß Anhang II…
Zur Änderung bestimmter nicht wesentlicher Elemente dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, sofern gerechtfertigt gemäß Artikel…
Um bestimmte nicht wesentliche Elemente dieser Verordnung zu ändern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, im Einklang mit Artikel 290 AEUV…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Rechtsakte zur Änderung…
In Bezug auf Vorschriften über die Bedingungen für die Verwendung von Verschlüssen im Weinsektor, mit denen sichergestellt werden kann, dass Verbraucher vor der…
Um nicht-wesentliche Elemente der vorliegenden Verordnung zu ergänzen und zu ändern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.