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Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1091 ist der Unionsbeitrag zu den integrierten Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen des MFR für die Jahre 2021 bis 2027 nach Inkrafttreten der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 durch das Europäische Parlament und den Rat auf Vorschlag der Kommission festzulegen.
Der kommende MFR für die Jahre 2021 bis 2027 wurde durch die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates festgelegt.
Das Programm sollte für die Laufzeit des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates festgelegt werden,…
In dem Beschluss Nr. 1313/2013/EU ist eine Finanzausstattung für das Unionsverfahren festgelegt, die den vorrangigen Bezugsrahmen im Sinne der Nummer 17 der…
Um die Kontinuität der Unterstützung in dem betreffenden Politikbereich zu gewährleisten und die Durchführung ab dem Beginn des MFR 2021 bis 2027 zu…
Für die Durchführung der vorliegenden Verordnung gewährt die Union im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des…
Im Februar 2018 nahm die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Ein neuer, moderner mehrjähriger Finanzrahmen für eine Europäische Union, die ihre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.