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Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist es erforderlich, bestimmte Formatierungsfehler zu korrigieren.
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist daher entsprechend zu ändern. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der Übersichtlichkeit den…
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist daher entsprechend zu ändern. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der Übersichtlichkeit den…
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist daher entsprechend zu ändern. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der Übersichtlichkeit den…
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 sollte daher entsprechend geändert werden. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der…
Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der Übersichtlichkeit den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 insgesamt zu ersetzen.
Zur Umsetzung der Änderungen der Anhänge I, II und III des Übereinkommens in EU-Recht sollte der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 entsprechend geändert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.