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Bei den Abwicklungsplänen und Bewertungen der Abwicklungsfähigkeit hat die Notwendigkeit, zugunsten der Sicherung der kritischen Funktionen einer CCP und der Wahrung der Finanzstabilität rasch Umstrukturierungsmaßnahmen einzuleiten und sicherzustellen, Vorrang vor den laufenden aufsichtsrechtlichen Erwägungen. Herrscht unter den verschiedenen Mitgliedern des Abwicklungskollegiums Uneinigkeit hinsichtlich der Beschlüsse, die im Zusammenhang mit dem Abwicklungsplan der CCP, der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit der CCP und zur Beseitigung etwaiger diesbezüglicher Hindernisse anzunehmen sind, so sollte die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) (ESMA) gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eine Vermittlerrolle übernehmen. Eine solche verbindliche Vermittlung durch die ESMA sollte allerdings zur Prüfung durch einen internen Ausschuss der ESMA vorbereitet werden, wobei die Zuständigkeiten der Mitglieder der ESMA zur Gewährleistung der Finanzstabilität und zur Überwachung von Clearingmitgliedern in mehreren Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind. Bestimmte nach der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zuständige Behörden sollten zur Teilnahme an diesem internen Ausschuss der ESMA als Beobachter eingeladen werden, da diese Behörden im Rahmen der Richtlinie 2014/59/EU ähnliche Aufgaben wahrnehmen. Die nicht bindende Vermittlertätigkeit nach Maßgabe des Artikels 31 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 in anderen Fällen sollte durch diese verbindliche Vermittlung nicht berührt werden. Gemäß Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 soll eine solche verbindliche Vermittlung nicht in die haushaltspolitischen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten eingreifen.
Die ESMA setzt nach Artikel 41 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 einen Abwicklungsausschuss (im Folgenden „Abwicklungsausschuss der ESMA“) ein, der die mit der…
Zur Vorbereitung der Beschlüsse der ESMA in Bezug auf die ihr übertragenen Aufgaben — darunter die Ausarbeitung von Entwürfen technischer Standards zu Ex-ante-…
Um sicherzustellen, dass die Behörden zur Abwicklung von CCPs in allen einschlägigen Gremien vertreten sind, und um zu gewährleisten, dass der ESMA sämtliche…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 ist für Aufsichtsfragen in erster Linie die Behörde des Herkunftsmitgliedstaats zuständig. In der Union niedergelassene…
Im Falle der drohenden Insolvenz einer CCP kann die finanzpolitische Verantwortung vorwiegend bei dem Mitgliedstaat liegen, in dem diese CCP ansässig ist. Daher…
Die wirksame Abwicklung von Instituten oder Unternehmen einer Gruppe, die unionsweit agieren, erfordert die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.