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Die Agentur gewährleistet bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dieser Verordnung den Schutz der Grundrechte im Einklang mit dem einschlägigen Unionsrecht, einschließlich der Charta, und dem einschlägigen Völkerrecht, insbesondere der Genfer Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 in der durch das New Yorker Protokoll vom 31. Januar 1967 geänderten Fassung.
Bei der Anwendung dieser Verordnung wird das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt.
Die Agentur nimmt auf Vorschlag des Grundrechtsbeauftragten eine Grundrechtsstrategie an und setzt sie um, damit die Grundrechte bei allen Tätigkeiten der Agentur gewahrt werden.
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere im Völkerrecht und im Unionsrecht einschließlich der Charta anerkannt…
Die Europäische Grenz- und Küstenwache gewährleistet bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen dieser Verordnung den Schutz der Grundrechte unter Einhaltung…
Die Agentur sollte eine Grundrechtsstrategie annehmen und umsetzen, damit der Schutz der Grundrechte überwacht und gewährleistet wird.
Mit dem Instrument finanzierte Maßnahmen werden unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und der menschlichen Würde umgesetzt. Insbesondere sind dabei…
Aus dem Fonds finanzierte Maßnahmen werden unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und der Würde des Menschen durchgeführt. Insbesondere sind dabei die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.