Erwägungsgrund 4 32021R1149
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 15. Dezember 2016 kontinuierliche Ergebnisse bei der Interoperabilität von Informationssystemen und Datenbanken gefordert. Auf seiner Tagung vom 23. Juni 2017 hat er die Notwendigkeit einer besseren Interoperabilität zwischen den Datenbanken betont; die Kommission hat daraufhin am 12. Dezember 2017 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) vorgelegt.