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Die Agentur sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat über ihre Tätigkeiten Bericht erstatten.
Die Agentur übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat die von ihr gemäß den Absätzen 1 und 2 bereitgestellten Informationen und Analysen, sowohl…
Die Agentur übermittelt ihren jährlichen Tätigkeitsbericht den nationalen Parlamenten.
Die Agentur sollte auch dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission ausführlich über ihre Tätigkeiten Bericht erstatten.
Die Agentur sollte die Kommission unterstützen und den Mitgliedstaaten zur Seite stehen können, indem sie Informationen und Analysen zu Drittstaaten mit Blick…
Die Tätigkeit der Agentur sollte transparent sein. Eine effektive Kontrolle durch das Europäische Parlament sollte gewährleistet sein, und zu diesem Zweck…
Die Agentur sollte diese Informationen zur Bewertung an die Mitgliedstaaten weiterleiten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.