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Mit der Fazilität sollten Projekte unterstützt werden, die dem Grundsatz der Zusätzlichkeit der Unionsfinanzierung entsprechen. Die Fazilität sollte – außer in hinreichend begründeten Fällen – nicht als Ersatzfinanzierung für wiederkehrende nationale Ausgaben dienen.
Die Unterstützung aus der Fazilität darf mit Ausnahme von hinreichend begründeten Fällen nicht die wiederkehrenden nationalen Haushaltsausgaben ersetzen, und…
Die Unterstützung im Rahmen der Fazilität wird zusätzlich zu der Unterstützung aus anderen Programmen und Instrumenten der Union gewährt. Reformen und…
Zur Optimierung der Wirksamkeit der Unionsunterstützung und zur Vermeidung der Ersetzung möglicher Unterstützung und Investitionen aus alternativen Mitteln…
Das spezifische Ziel der Fazilität sollte die Leistung finanzieller Unterstützung sein, damit die Mitgliedstaaten die in den Aufbau- und Resilienzplänen…
Die Fazilität sollte keinen Präzedenzfall für die Verwendung von Mitteln des Gesamthaushalts der Union und mögliche künftige Finanzierungsmaßnahmen, auch auf…
Im Einklang mit der EUGS sollte die Fazilität zur Stabilität und zum Frieden und zur Stärkung der Resilienz von Partnerländern beitragen. Maßnahmen, die über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.