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Ein hohes Niveau an Cybersicherheit und Vertrauen in Technologien stellt eine Voraussetzung für einen erfolgreichen digitalen Wandel in der Union dar. Der Europäische Rat hat die Union und ihre Mitgliedstaaten in seinen Schlussfolgerungen vom 1. und 2. Oktober 2020 aufgefordert, das am 29. Januar 2020 angenommene Instrumentarium für die 5G-Cybersicherheit in vollem Umfang zu nutzen und insbesondere bei wichtigen Anlagen und Einrichtungen, die in den von der Union koordinierten Risikobewertungen als kritisch und sensibel eingestuft werden, die einschlägigen Beschränkungen für Hochrisikolieferanten anzuwenden. Der Europäische Rat hat betont, dass potenzielle 5G-Anbieter auf der Grundlage gemeinsamer objektiver Kriterien bewertet werden müssen.
Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 3. Dezember 2019 und der Empfehlung vom 26. März 2019 zur Cybersicherheit der 5G-Netze für ein koordiniertes Vorgehen…
Am 28. Juni 2018 hat der Europäische Rat Schlussfolgerungen angenommen, in denen er betonte, dass die Fähigkeiten zur Abwehr von Cybersicherheitsbedrohungen,…
Am 18. Oktober 2018 hat der Europäische Rat Schlussfolgerungen angenommen, in denen er dazu aufforderte, die Arbeit an der Fähigkeit, mit restriktiven Maßnahmen…
Am 18. Oktober 2018 hat der Europäische Rat Schlussfolgerungen angenommen, in denen er dazu aufforderte, die Arbeit an der Fähigkeit, mit restriktiven Maßnahmen…
Zum Nachweis der Einhaltung der Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit und in Ermangelung gemäß der Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen…
Der Europäische Rat kam insbesondere zu dem Schluss, dass sich die Union dringend mit den erkennbar werdenden Trends befassen sollte, einschließlich Fragen im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.