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Aufbau- und Resilienzpläne sollten nicht das Recht berühren, im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und den Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten der Union und der Mitgliedstaaten Tarifverträge zu schließen oder durchzusetzen oder Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen.
Bei der Anwendung dieser Verordnung sollte Artikel 152 AEUV uneingeschränkt eingehalten werden, und bei den im Rahmen dieser Verordnung ausgesprochenen…
Die Bestimmungen über die Vergütung sollten die vollständige Wahrnehmung der durch den Vertrag über die Europäische Union (EUV), den Vertrag über die…
Diese Verordnung berührt in keiner Weise die Wahrnehmung der in den Mitgliedstaaten und auf Unionsebene anerkannten Grundrechte einschließlich des Rechts oder…
Diese Richtlinie wahrt die Ausübung der in den Mitgliedstaaten geltenden Grundrechte, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und den…
Diese Verordnung berührt in keiner Weise die Ausübung der in den Mitgliedstaaten und auf Unionsebene anerkannten Grundrechte, einschließlich des Rechts oder der…
Folgende Absätze werden eingefügt: (–1a) Diese Richtlinie berührt in keiner Weise die Ausübung der in den Mitgliedstaaten und auf Unionsebene anerkannten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.