Erwägungsgrund 2 32024R2747
In der Anfangsphase der COVID-19-Krise führten die Mitgliedstaaten Hindernisse für den freien Verkehr im Binnenmarkt sowie unterschiedliche Maßnahmen in Bezug auf die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen ein, die in der Krise von entscheidender Bedeutung waren oder für die Reaktion darauf unerlässlich; diese Hindernisse und Maßnahmen waren jedoch nicht immer gerechtfertigt. Die Ad-hoc-Maßnahmen der Kommission zur Wiederherstellung des Funktionierens des Binnenmarkts auf der Grundlage der bestehenden Vorschriften reichten nicht aus. Die Union war nicht ausreichend vorbereitet, um für eine effiziente Herstellung, Beschaffung und Verteilung krisenrelevanter nicht medizinischer Waren wie persönlicher Schutzausrüstung zu sorgen. Die Maßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit krisenrelevanter nicht medizinischer Waren während der COVID-19-Krise waren zwangsläufig reaktiv. Die COVID-19-Krise hat auch offenbart, dass es keinen zufriedenstellenden Informationsaustausch und Überblick über die Produktionskapazitäten in der gesamten Union sowie die Schwachstellen bei den unionsweiten und globalen Lieferketten gibt.