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Im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise ist es notwendig, den derzeitigen Rahmen für die Bereitstellung von Unterstützung an die Mitgliedstaaten zu stärken und den Mitgliedstaaten mittels eines innovativen Instruments eine direkte finanzielle Unterstützung zu bieten. Zu diesem Zweck sollte im Rahmen dieser Verordnung eine Aufbau- und Resilienzfazilität (im Folgenden „Fazilität“) eingerichtet werden, mit der eine wirksame und umfassende finanzielle Unterstützung für die schnellere Durchführung nachhaltiger Reformen und der damit verbundenen öffentlichen Investitionen in den Mitgliedstaaten bereitgestellt wird. Die Fazilität sollte ein spezielles Instrument zur Bekämpfung der negativen Auswirkungen und Folgen der COVID-19-Krise in der Union sein. Sie sollte umfassend sein und auf den Erfahrungen der Kommission und der Mitgliedstaaten mit den anderen Instrumenten und Programmen aufbauen. Vorbehaltlich der Einhaltung der Vorschriften über staatliche Beihilfen könnten private Investitionen auch durch öffentliche Investitionsprogramme – auch in Form von Finanzierungsinstrumenten, Subventionen und anderen Instrumenten – gefördert werden.
Mit dieser Verordnung wird die Aufbau- und Resilienzfazilität (im Folgenden „Fazilität“) eingerichtet. Sie enthält die Ziele der Fazilität, ihre Finanzierung,…
Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates und in den Grenzen der darin zugewiesenen Mittel sollten im Rahmen der Fazilität Maßnahmen zur Förderung…
Das spezifische Ziel der Fazilität sollte die Leistung finanzieller Unterstützung sein, damit die Mitgliedstaaten die in den Aufbau- und Resilienzplänen…
Gemäß der Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union und innerhalb der Grenzen der darin zugewiesenen…
Der Schwerpunkt der Unterstützung im Rahmen des durch diese Verordnung geschaffenen Instruments (im Folgenden „Instrument“) sollte insbesondere auf Maßnahmen…
Zur Gewährleistung einer effizienten und kohärenten Mittelzuweisung und zur Wahrung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.