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Da der EU-Wiederaufbauprospekt deutlich weniger Angaben enthalten könnte als ein vereinfachter Prospekt gemäß den vereinfachten Offenlegungsregelungen für Sekundäremissionen, sollte es Emittenten nicht gestattet sein, den EU-Wiederaufbauprospekt für hochgradig verwässernde Aktienemissionen zu verwenden, die mit erheblichen Auswirkungen auf die Kapitalstruktur, die Aussichten und die Finanzsituation des Emittenten verbunden sind. Die Verwendung des EU-Wiederaufbauprospekts sollte daher auf Angebote beschränkt sein, die maximal 150 % des ausstehenden Kapitals umfassen. Genaue Kriterien für die Berechnung dieses Schwellenwerts sollten in dieser Verordnung festgelegt werden.
Der EU-Wiederaufbauprospekt kann nur dann ein wirksames Instrument für Emittenten sein, wenn er ein einheitliches Dokument von begrenztem Umfang ist, die…
Folgender Artikel wird eingefügt: EU-Wiederaufbauprospekt (1) Die folgenden Personen können sich im Fall eines öffentlichen Angebots von Aktien oder einer…
Unternehmen, deren Aktien mindestens in den letzten 18 Monaten vor dem Angebot von Aktien oder der Zulassung zum Handel kontinuierlich zum Handel an einem…
Der EU-Wiederaufbauprospekt sollte eine Kurzzusammenfassung als nützliche Informationsquelle für Anleger, insbesondere für Kleinanleger, enthalten. Diese…
Zur raschen Bewältigung der schwerwiegenden wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist es wichtig, Maßnahmen einzuführen, die Investitionen in die…
Um Daten für die Bewertung der Regelung für den EU-Wiederaufbauprospekt zu sammeln, sollte der EU-Wiederaufbauprospekt in den in Artikel 21 Absatz 6 von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.