Gesetze
Gesetz wird geladen …
In der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates werden die Anforderungen an die Erstellung, Billigung und Verbreitung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem geregelten Markt, der sich in einem Mitgliedstaat befindet oder dort betrieben wird, zu veröffentlichen ist, festgelegt. Als Teil des Maßnahmenpakets, das Emittenten helfen soll, sich von dem wirtschaftlichen Schock infolge der COVID-19-Pandemie zu erholen, sind gezielte Änderungen an der Prospektregelung erforderlich. Diese Änderungen sollten es Emittenten und Finanzintermediären ermöglichen, die Kosten zu senken und Ressourcen für die Phase der wirtschaftlichen Erholung unmittelbar nach der COVID-19-Pandemie freizusetzen. Diese Änderungen sollten im Einklang mit den übergeordneten Zielen der Verordnung (EU) 2017/1129 stehen, die darin bestehen, die Mittelbeschaffung über die Kapitalmärkte zu fördern, für ein hohes Maß an Verbraucher- und Anlegerschutz zu sorgen, die aufsichtsrechtliche Konvergenz in den Mitgliedstaaten voranzutreiben und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sicherzustellen. Darüber hinaus sollten diese Änderungen insbesondere dem Ausmaß, in dem sich die COVID-19-Pandemie auf die derzeitige Lage der Emittenten und ihre Zukunftsaussichten auswirkt, umfassend Rechnung tragen.
Zur raschen Bewältigung der schwerwiegenden wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist es wichtig, Maßnahmen einzuführen, die Investitionen in die…
Mit der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden harmonisierte Grundsätze und Vorschriften für den Prospekt festgelegt, der beim…
Unternehmen, deren Aktien mindestens in den letzten 18 Monaten vor dem Angebot von Aktien oder der Zulassung zum Handel kontinuierlich zum Handel an einem…
Die COVID-19-Pandemie hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Menschen, die Unternehmen, die Gesundheitssysteme und die Volkswirtschaften sowie die…
Diese Verordnung sollte keine allgemeine Verpflichtung für Finanzinstitute oder Anleger begründen, ausschließlich in Wertpapiere zu investieren, für die ein…
Im Sinne der Bestimmungen dieser Verordnung für die Zulassung eines Wertpapiers zum Handel auf einem geregelten Markt, so wie es in Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 18…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.