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Die COVID-19-Pandemie betrifft Menschen, Unternehmen, die Gesundheitsversorgungssysteme und die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten in erheblichem Maße. In ihrer Stellungnahme vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Stunde Europas: Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen“ betonte die Kommission, dass Liquidität und der Zugang zu Finanzmitteln eine anhaltende Herausforderung bleiben werden. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die Erholung von dem schweren wirtschaftlichen Schock, der durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurde, durch gezielte Änderungen an den bestehenden Unionsrechtsvorschriften über Finanzdienstleistungen zu unterstützen. Diese Änderungen bilden ein Maßnahmenpaket und werden unter dem Titel „Paket für die Erholung der Kapitalmärkte“ verabschiedet.
Die COVID-19-Pandemie hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Menschen, die Unternehmen, die Gesundheitssysteme und die Volkswirtschaften sowie die…
Menschen, Unternehmen, Gesundheitssysteme und die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten sind von der COVID-19-Krise schwer getroffen. Die Kommission hat in…
Menschen, Unternehmen, Gesundheitssysteme und Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten wurden von der COVID-19-Krise schwer getroffen. In ihrer Mitteilung vom 27.…
Um die schweren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schocks zu überwinden, die die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten zusätzlich unter Druck gesetzt und den…
In der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates werden die Anforderungen an die Erstellung, Billigung und Verbreitung des Prospekts,…
Die Mitgliedstaaten sind auf beispiellose Weise von den Folgen der COVID-19-Pandemie betroffen. Die COVID-19-Pandemie hat sich auf die Bereiche Migration,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.