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Die Daten zu den Beständen der MFIs an Schuldverschreibungen, die von den Regierungen jedes Mitgliedstaats begeben werden, müssen zeitnah erhoben werden, damit die Risiken aus diesen Wertpapieren genau überwacht werden können. Die Daten zu den Mitgliedstaaten sollten durch Daten zu den Aktiva und Passiva von Behörden der Union, einschließlich des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (Single Resolution Board — SRB) und der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität (European Financial Stability Facility — EFSF) ergänzt werden. Darüber hinaus ist infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union eine Aktualisierung der Berichtspflichten erforderlich.
Aufgrund der engen Verbindungen zwischen den Verbriefungsaktivitäten der FMKGs und der monetären Finanzinstitute (MFIs) ist eine einheitliche, abgestimmte und…
Die Mitgliedstaaten sollten verpflichtet sein sicherzustellen, dass die für die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen zuständigen Behörden,…
Für eine unverzügliche und regelmäßige Berichterstattung der Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat) über die von ihnen geplanten und die tatsächlichen…
Zusätzlich zu den in den Richtlinien 2009/65/EG oder 2011/61/EU vorgesehenen Berichtspflichten und um sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden Risiken am…
Damit die EZB die Interbankgeschäfte wirksam überwachen kann, ist es erforderlich, Daten zu den Aktiva und Passiva der MFIs mit Untergliederung nach…
Die Kommission sollte zur Bewertung der Anwendung dieser Richtlinie die Entwicklungen im Bereich der gedeckten Schuldverschreibungen in der Union in enger…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.