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Beistoffe werden in Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 als Stoffe oder Zubereitungen beschrieben, die in einem Pflanzenschutzmittel oder Zusatzstoff verwendet werden oder dazu bestimmt sind, die aber weder Wirkstoffe noch Safener noch Synergisten sind.
Beistoffe, die gemäß Absatz 1 als Bestandteil in einem Pflanzenschutzmittel nicht zugelassen werden, werden nach dem in Artikel 79 Absatz 4 genannten…
Beistoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, die zusammen mit Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden und somit gleichermaßen in die Umwelt…
Beistoffe, die in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 aufgeführt werden sollen, können auch in Verkehr gebrachten Zusatzstoffen enthalten sein. Da noch…
In Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind Beschränkungen für bestimmte gefährliche Stoffe festgelegt. Wenn die Verwendung dieser Stoffe als…
Ein Beistoff wird nicht als Bestandteil in einem Pflanzenschutzmittel zugelassen, wenn festgestellt wird, dass seine durch die Verwendung nach guter…
Pflanzenschutzmittel können auch Beistoffe enthalten. Es ist angebracht, eine Liste der Beistoffe zu erstellen, die nicht in Pflanzenschutzmitteln enthalten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.