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Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde Magnesiumcitratmalat in die Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission aufgenommen. In dieser Liste ist vorgesehen, dass Magnesiumcitratmalat ausschließlich als neuartige Lebensmittelzutat zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG zugelassen ist. Diese Liste enthält keine tägliche Höchstmenge für seine Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln.
Aufgrund der befürwortenden Stellungnahme der Behörde zur Bioverfügbarkeit von Magnesium aus Magnesiumcitratmalat und seiner Zulassung als neuartige…
Die Behörde erläutert in ihrem oben genannten Leitfaden, dass bei der Sicherheitsbewertung einer Nährstoffquelle im Einklang mit der einschlägigen…
Da Trimagnesiumdicitrat (E 345(i)) erstmals in die Unionsliste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Zusatzstoffe in Anhang II der Verordnung…
Auf der Grundlage dieses wissenschaftlichen Gutachtens wurde Eisen-Milchkaseinat in die im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission…
Aus dieser Stellungnahme geht hervor, dass die Verwendung von Eisenhydroxid-Adipat-Tartrat in Nahrungsergänzungsmitteln unbedenklich ist, sofern bestimmte…
Nachdem die Europäische Kommission um eine Stellungnahme zur Nährstoffquelle Magnesiumcitratmalat ersucht hatte, nahm die Behörde ein wissenschaftliches…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.