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Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2694 der Kommission wurde auf der Grundlage der wissenschaftlichen Stellungnahme der Behörde das Inverkehrbringen von Magnesium-L-Threonat als neuartiges Lebensmittel zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln unter bestimmten Bedingungen genehmigt.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde aus dem Jahr 2024 hinreichende Anhaltspunkte dafür bietet, dass die…
Auf Grundlage des befürwortenden Gutachtens der Behörde wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1037 der Kommission im Einklang mit der Verordnung (EU)…
Daher sollte Magnesium-L-Threonat in die Liste der Vitamin- und Mineralstoffverbindungen in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG aufgenommen werden, damit es als…
Am 30. Januar 2024 nahm die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme an, in der sie zu dem Schluss kam, dass Magnesium-L-Threonat unter den vorgeschlagenen…
Die Europäische Kommission ersuchte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“), eine Stellungnahme zur Sicherheit von…
Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde Magnesiumcitratmalat in die Unionsliste zugelassener neuartiger…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.