Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Fonds „InvestEU“ sollte mit einer Leitungsstruktur ausgestattet werden, deren Aufgabe ihrem alleinigen Zweck entsprechen sollte‚ den angemessenen Einsatz der EU-Garantie im Einklang mit der Wahrung der politischen Unabhängigkeit von Investitionsentscheidungen sicherzustellen. Diese Leitungsstruktur sollte aus einem Beratungsausschuss, einem Lenkungsausschuss und einem vollkommen unabhängigen Investitionsausschuss bestehen. Bei der Zusammensetzung der Leitungsstruktur sollte insgesamt ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis angestrebt werden. Die Leitungsstruktur sollte nicht in die Beschlussfassung der EIB-Gruppe oder anderer Durchführungspartner hineinwirken oder eingreifen und sollte kein Ersatz für deren jeweilige Leitungsgremien sein.
Es wird ein völlig unabhängiger Investitionsausschuss für den Fonds „InvestEU“ eingerichtet (im Folgenden „Investitionsausschuss“). Der Investitionsausschuss…
Der EFSI sollte mit einer angemessenen Leitungsstruktur ausgestattet werden, deren Funktion sich nach dem alleinigen Ziel bestimmen sollte, den ordnungsgemäßen…
Der aus unabhängigen Sachverständigen zusammengesetzte Investitionsausschuss sollte endgültig über die Gewährung von Unterstützung aus der EU-Garantie für…
Die dem Fonds „InvestEU“ zugrunde liegende EU-Garantie sollte indirekt von der Kommission durchgeführt werden, die sich dabei auf Durchführungspartner mit…
Ein Lenkungsausschuss, der sich aus Vertretern der Kommission, Vertretern der Durchführungspartner und einem vom Europäischen Parlament ernannten…
Bei der Auswahl der Durchführungspartner für den Einsatz des Fonds „InvestEU“ sollte die Kommission berücksichtigen, inwieweit sie in der Lage sind, die Ziele…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.