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Der aus unabhängigen Sachverständigen zusammengesetzte Investitionsausschuss sollte endgültig über die Gewährung von Unterstützung aus der EU-Garantie für Finanzierungen und Investitionen entscheiden, die die Förderkriterien des Fonds „InvestEU“ erfüllen, und dadurch externen Sachverstand in die Investitionsbewertungen von Projekten einbringen. Der Investitionsausschuss sollte in unterschiedlichen Formationen zusammentreten, um den einzelnen Politikbereichen und Wirtschaftszweigen bestmöglich Rechnung zu tragen.
überprüft, ob die Finanzierungen und Investitionen, die eine Unterstützung durch die EU-Garantie oder das InvestEU-Finanzierungsinstrument erhalten sollen, alle…
Es wird eine Bewertungsmatrix mit Indikatoren (im Folgenden „Bewertungsmatrix“) erstellt, damit der Investitionsausschuss eine unabhängige, transparente und…
Der Investitionsausschuss sollte Beschlüsse über den Einsatz der EU-Garantie für potenzielle Vorhaben und für die Geschäfte mit nationalen Förderbanken oder…
Der Fonds „InvestEU“ sollte mit einer Leitungsstruktur ausgestattet werden, deren Aufgabe ihrem alleinigen Zweck entsprechen sollte‚ den angemessenen Einsatz…
Es sollte ein Beratungsausschuss mit Vertretern der Durchführungspartner, Vertretern der Mitgliedstaaten und je einem vom Europäischen Wirtschafts- und…
Die dem Fonds „InvestEU“ zugrunde liegende EU-Garantie sollte indirekt von der Kommission durchgeführt werden, die sich dabei auf Durchführungspartner mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.