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Es wird eine Bewertungsmatrix mit Indikatoren (im Folgenden „Bewertungsmatrix“) erstellt, damit der Investitionsausschuss eine unabhängige, transparente und harmonisierte Bewertung der Anträge auf Inanspruchnahme der EU-Garantie oder gegebenenfalls des InvestEU-Finanzierungsinstruments für eine von einem Durchführungspartner vorgeschlagene Finanzierung und Investition vornehmen kann.
Die Durchführungspartner füllen die Bewertungsmatrix für ihre vorgeschlagenen Finanzierungen und Investitionen aus.
Die Bewertungsmatrix umfasst folgende Elemente:
Beschreibung der vorgeschlagenen Finanzierung oder Investition
Beitrag der vorgeschlagenen Finanzierung oder Investition zu den politischen Zielen der Union
Beschreibung der Zusätzlichkeit
Beschreibung des Marktversagens oder der suboptimalen Investitionsbedingungen
finanzieller und technischer Beitrag des Durchführungspartners
Investitionsauswirkungen
Finanzprofil der Finanzierung oder Investition
ergänzende Indikatoren
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 34 delegierte Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung durch die Festlegung zusätzlicher Elemente der Bewertungsmatrix, darunter auch detaillierte Vorschriften für die von den Durchführungspartnern zu verwendende Bewertungsmatrix, zu erlassen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 23 Absätze 1 bis 3 und Absatz 5 delegierte Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung durch…
Die Bewertungsmatrix sollte strikt im Einklang mit dieser Verordnung und mit der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1558 der Kommission und dem dazugehörigen…
Im Rahmen der in Absatz 1 genannten Bewertung wird insbesondere Folgendes geprüft:
Damit Vorhaben besser bewertet werden können. sollte der Lenkungsrat im Rahmen der strategischen Ausrichtung des EFSI für jede der Säulen der Bewertungsmatrix…
Im Rahmen dieser Bewertung wird mindestens Folgendes bewertet:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.