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Die Finanzierungen und Investitionen sollten letztlich von den Durchführungspartnern in eigenem Namen beschlossen, im Einklang mit ihren internen Vorschriften, Strategien und Verfahren durchgeführt und in ihrem Jahresabschluss verbucht oder erforderlichenfalls in den Erläuterungen zum Jahresabschluss offengelegt werden. Die Kommission sollte daher ausschließlich für etwaige finanzielle Verbindlichkeiten, die sich aus der EU-Garantie ergeben, haften und den Höchstbetrag der Garantie, einschließlich aller einschlägigen Informationen über die bereitgestellte Garantie, offenlegen.
Die Kommission schließt mit jedem Durchführungspartner eine Garantievereinbarung über die Gewährung der EU-Garantie bis zu einem Höchstbetrag, den die…
im Kontext der EU-Garantie von einem Durchführungspartner in eigenem Namen durchgeführt, im Einklang mit dessen internen Vorschriften, Strategien und Verfahren…
Abweichend von Artikel 16 Absatz 1 Unterabsatz 2 der vorliegenden Verordnung können Finanzierungen und Investitionen, die von einem Durchführungspartner im…
Die dem Fonds „InvestEU“ zugrunde liegende EU-Garantie sollte indirekt von der Kommission durchgeführt werden, die sich dabei auf Durchführungspartner mit…
Die Kommission sollte die Vereinbarkeit der von den Durchführungspartnern eingereichten Finanzierungen und Investitionen mit dem gesamten Recht der Union und…
Die EIB arbeitet in Abstimmung mit der Kommission eine klare, transparente Mittelzuweisungspolitik aus, auf deren Grundlage in Fällen, in denen sowohl eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.