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Um die nicht wesentlichen Elemente dieser Verordnung durch Investitionsleitlinien und eine Bewertungsmatrix mit Indikatoren zu ergänzen sowie um eine rasche, flexible Anpassung der Leistungsindikatoren zu erleichtern und die Dotierungsquote anzupassen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zu erlassen, mit denen Investitionsleitlinien für die Finanzierungen und Investitionen in den einzelnen Politikbereichen und die Bewertungsmatrix erstellt, die Indikatoren in Anhang III dieser Verordnung überarbeitet oder ergänzt werden und die Dotierungsquote angepasst wird. Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollten diese Investitionsleitlinien geeignete Bestimmungen enthalten, mit denen unnötigem Verwaltungsaufwand entgegengewirkt wird. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt, die mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung niedergelegt wurden. Um insbesondere für eine gleichberechtigte Beteiligung an der Vorbereitung delegierter Rechtsakte zu sorgen, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.
Zur Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV…
Um eine rasche und flexible Anpassung nicht wesentlicher Bestimmungen der in Anhang II dieser Verordnung enthaltenen Investitionsleitlinien oder von Teilen…
Um etwaige zur Verwirklichung der Ziele des Programms erforderliche Anpassungen zu ermöglichen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß…
Um auf Änderungen bei den politischen Prioritäten angemessen reagieren zu können, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV…
Um die Wirksamkeit dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zu erlassen, um…
Um auf Änderungen der steuerpolitischen Prioritäten angemessen reagieren zu können, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.